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1.1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
1.2. a) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
b) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
c) Wird in diesen Geschäftsbedingungen der Begriff Kunde verwandt, sind hiervon sowohl Verbraucher als auch Unternehmer umfasst.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Wird im Angebot ein Preis genannt, zu dem der Auftrag durchgeführt wird, so gilt dieser Preis nur, wenn die Auftragsdaten unverändert bleiben. Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass der Kunde vom ursprünglichen Auftrags-umfang abweichende Änderungen wünscht, ist gesondert zu vergüten.
2.2. Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich, die in dem Auftrag genannten Waren oder Dienstleistungen erwerben bzw. abnehmen zu wollen.
2.3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übersendung von Entwürfen an den Kunden erklärt werden.
2.4. Bestellt der Verbraucher Waren oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
2.5. Wenn der Verbraucher Waren oder Dienstleitungen auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext bei uns ausgedruckt und ggf. nach Abs. 3 verfahren.
3.1. Sämtliche von uns gefertigten Entwürfe und endgültigen schöpferischen Werke (nachfolgend Werke genannt) - unabhängig davon, ob sie als körperliche Manifestation vorliegen oder auf einem EDV-Datenträger gespeichert sind - unterliegen dem Urheberrecht. Dies gilt insbesondere auch für Werke, die mit Hilfe von computergestützten Hilfsmitteln gefertigt wurden.
3.2. Alle Werke dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von uns nicht entstellt oder beeinträchtigt werden. Hiervon ist jede Änderung des von uns geschaffenen geistig-ästhetischen Gesamteindruckes des Werkes zu verstehen.
3.3. Dem Kunden wird lediglich das einfache Nutzungsrecht an dem Werk übertragen. Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Kunden, das Werk neben uns auf die im erlaubte Art zu nutzen. Der jeweils eingeräumte Nutzungsumfang folgt aus den jeweiligen individuellen Abreden der Vertragsparteien. Weitergehende Nutzungsrechte müssen zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Unabhängig von dem Umfang des Nutzungsrechtes dem Kunden nur mit Zustimmung von uns gestattet, weitergehende Nutzungsrechte bezüglich des Werkes Dritten einzuräumen.
3.4. Jede Nachahmung - auch von Teilen - des Werkes ist unzulässig. Hierzu zählt ausdrücklich auch die Vervielfältigung des Werkes. Hiervon ausgenommen ist die Vervielfältigung des Werkes zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schiedsgericht oder einer Beörde.
3.5. Ein Verstoß gegen die unter Ziffer 4 genannte Bestimmung berechtigt uns, eine Vertragsstrafe in Höhe des Doppelten des vereinbarten Nettoauftragswertes zu verlangen.
3.6. Soweit es von uns ausdrücklich verlangt wird, hat der Kunde auf den Vervielfältigungsstücken einen Vermerk aufzunehmen, der uns als Urheber kennzeichnet. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des vereinbarten Nettoauftragswertes zu verlangen.
3.7. Der Auftragsumfang und die hierfür eventuell vom Kunden getätigten Anregungen und Materialien begründen keine Miturheberschaft.
3.8 Alle künstlerischen und grafischen Arbeiten / Leistungen werden durch die Werbeagentur Gerber Communications GmbH geleistet. Wir erhalten für die Beauftragung entsprechende Rechnungen, so dass keine Beiträge oder Fälligkeiten an die Künstlersozialkasse entstehen.
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Hinsichtlich der Nutzungsrechte gilt § 3 Nr. 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß.
4.2. In den Fällen, in denen abweichend von Ziffer 1 dem Kunden über die Nutzungsrechte hinaus Eigentumsrechte übertragen werden, gilt Folgendes:
a) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
b) Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbedingungen vor.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4.4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Kunde, insbesondere bei Zahlungsverzug und bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 3 und 4 dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
4.5. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
4.6. Der Westfalica Verlag ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Westfalica Verlag dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung vom Westfalica Verlag geändert werden.
4.7. Die vom Auftraggeber zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände insbesondere Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten und Stehsätze bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum vom Westfalica Verlag und werden nicht ausgeliefert.
5.1. Das nachfolgend wiedergegebene Widerrufs- und Rückgaberecht gilt ausschließlich für die Verträge, die zwischen uns und einem Verbraucher als sogenannte Fernabsatzverträge geschlossen wurden. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen uns und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Sollte im Rahmen des Vertragsschlusses ein wie auch immer gearteter persönlicher Kontakt zwischen dem Verbraucher und uns bestanden haben, gilt dieses Widerrufsrecht - unabhängig von Ziffer 5 dieser Bestimmung - nicht.
5.2. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung gilt die rechtzeitige Absendung.
5.3. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrecht zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paketversand versendet werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
5.4. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Der Wertverlust, der durch über die reine Prüfung hinausgehende Nutzungen dazu führt, dass die Ware nicht mehr als 'neu' verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
5.5. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn eine Ware geliefert wird, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurde oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist.
6.1. Die im Angebot genannten Preise sind bindend. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass der dem Angebot zugrundeliegende Auftragsumfang des Kunden unverändert bleibt. Bei Preisen, die gegenüber Verbrauchern genannt werden, ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Preise, die gegenüber Unternehmern genannt werden, verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlicher Aufwand, der auf Veranlassung des Kunden erfolgt, wird diesem gesondert in Rechnung gestellt.
6.2. Will der Kunde die Ware in einem größeren Umfang als ursprünglich vereinbart nutzen, so sind wir berechtigt, die zusätzliche Nutzung in Rechnung zu stellen.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von vierzehn Tagen die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
6.4. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
6.5. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
6.6. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
6.7. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.8. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
6.9. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergtung für die Nutzung.
6.10. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist der Westfalica Verlag berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung ür die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
6.11. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Westfalica Verlag für den Auftrag erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6.12. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggeber gefährdet, so kann der Westfalica Verlag Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Westfalica Verlag auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegündenden Mahnung keine Zahlung leistet.
7.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.
7.2. Der Westfalica Verlag ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Westfalica Verlag die entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung vom Westfalica Verlag abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Westfalica Verlag im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
7.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
8.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung werden dem Auftraggeber in der Regel Korrekturmuster vorgelegt.
8.2. Bei der Produktionsüberwachung ist der Westfalica Verlag berechtigt nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Der Westfalica Verlag haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem Westfalica Verlag 10-20 Belege unentgeltlich. Der Westfalica Verlag ist berechtigt, die Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
9.1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
9.2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die des Gefahr zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
9.3. Der Übergabe steht gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
9.4. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden.
10.1. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
10.2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
10.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
10.4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
10.5. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.
10.6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
10.7. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen vereinbarter Vergütung und Wert der mangelhaften Sache.
10.8. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten trägt einzig und allein der Kunde die Verantwortung. Eine Haftung für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit übernehmen wir nicht.
10.9. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können aufgrund technischer Gegebenheiten geringfügige Abweichungen vom Original auftreten. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Derartige Abweichungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
11.1. Der Westfalica Verlag verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorfältig zu behandeln. Der Westfalica Verlag haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schaden ist ausgeschlossen.
11.2. Der Westfalica Verlag verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüberhinaus haftet der Westfalica Verlag für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
11.3. Sofern der Westfalica Verlag notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erüllungsgehilfen. Der Westfalica Verlag haftet nur für eigenes Verschulden und nur vor Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
11.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
11.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung vom Westfalica Verlag.
12.1. Gerät der Westfalica Verlag mit seinen Leistungen in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosen Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
12.2. Betriebsstörungen -sowohl im Betrieb vom Westfalica Verlag als auch in dem eines Zulieferers- insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
12.3. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2000 kg auf 15%.
13.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
13.2. Schadenersatzansprüche - hiervon sind Gewährleistungsansprüche ausdrücklich ausgenommen - des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
14.1. Im Rahmen des uns erteilten Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Durchführung des Auftrages. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Durchführung oder Erledigung des Auftrages. Diese sind unserer künstlerischen Gestaltungsfreiheit unterworfen; Reklamation hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Werden seitens des Kunden während oder nach der Produktion Änderungswünsche herangetragen, so hat der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Der ursprüngliche Vergütungsanspruch wird hiervon nicht berührt.
14.2. Der Kunde versichert, dass er bezüglich uns überlassener Vorlagen berechtigt ist, diese im Rahmen des uns erteilten Auftrages frei zu nutzen. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde uns vor allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
14.3. Der Westfalica Verlag behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
14.4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Westfalica Verlag eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Westfalica Verlag auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitgehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
15.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
15.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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